Aktuelle Beteiligungen
Bei Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans sind nach § 4a Abs. 4 BauGB bestimmte Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in das Internet einzustellen. Im Falle solcher Verfahrensschritte können diese hier eingesehen werden.
Flächennutzungsplan für Dossenheim
Die Änderung des Flächennutzungsplans in Dossenheim wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt und ist mit Bekanntmachung vom 20.08.2024 rechtswirksam. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Die Unterlagen zum Verfahren finden Sie hier.