Aktuelle Beteiligungen
Bei Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans sind nach § 4a Abs. 4 BauGB bestimmte Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in das Internet einzustellen. Im Falle solcher Verfahrensschritte können diese hier eingesehen werden.
Parallele Änderung des Flächennutzungsplans in Heidelberg nach § 8 (3) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wieblingen Nord Teil II,
2. Änderung im Bereich des Flurstücks 33109“ zur Erweiterung der Waldorfschule in Heidelberg
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 19.05. bis 24.06.2025 statt.
Die Bekanntmachung und die geänderte Plandarstellung mit Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans können Sie nachfolgendem Dokumenten entnehmen.
Flächennutzungsplan für Dossenheim
Die Änderung des Flächennutzungsplans in Dossenheim wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt und ist mit Bekanntmachung vom 20.08.2024 rechtswirksam. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Die Unterlagen zum Verfahren finden Sie hier.